Schulischer Hygieneplan (Stand: 19. Oktober 2020)

basierend auf: Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 12. August 2020 (Az: 651.260.130-00277)

Ab 19. Oktober 2020 gilt in Hessen ein aktualisierter Hygieneplan, der den schulischen Regelbetrieb und damit die Beschulung in vollständigen Lerngruppen weiter gewährleisten soll. Die Fortführung des Schulbetriebs unter dieser Voraussetzung erfordert, dass die übrigen Hygienemaßnahmen von der Schulgemeinde sorgsam umgesetzt werden, um gemeinsam zu einem hygienischen Umfeld beizutragen und im Falle einer Infektion die Unterbrechung von Infektionsketten möglich zu machen. Hieraus ergeben sich die folgenden Maßnahmen im Rahmen des Schulbetriebs:

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Mit Betreten des Schulgeländes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
  • Bis auf Weiteres gilt dies auch während des Unterrichts (einschließlich Klausuren), außer in den Fächern DS und Sport (Praxis).
  • Auf der Dachterrasse der Turnhalle und auf der gekennzeichneten Fläche des Schulhofs (Standort der „Freiheitsstatue“) kann bei Wahrung des Mindestabstands auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Mindestabstand und Schulgebäude

  • Außerhalb des Unterrichts muss trotz des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m geachtet werden (z.B. Flure und Schulhof).
  • Auf den Fluren und im Treppenhaus gilt ein Rechtsgehgebot.
  • Auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln ist grundsätzlich zu verzichten.

Hygienemaßnahmen

  • Das Schulgebäude und die Unterrichtsräume werden regelmäßig gereinigt.
  • Es ist auf eine gründliche und regelmäßige Händehygiene zu achten. Hierfür stehen in jedem Unterrichtsraum und in den Toilettenräumen Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Die Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge) ist einzuhalten.

Schulverpflegung

  • Die Einnahme von Mahlzeiten innerhalb des Schulgebäudes erfolgt ausschließlich an den folgenden Plätzen:
    • in der Cafeteria.
    • in den Arkaden vor den Biologieräumen,
    • im Foyer.

Pausen

  • Das Schulgebäude soll während der Pausen verlassen werden.
  • Bei unzumutbaren Außenverhältnissen (z.B. starker Niederschlag oder sehr niedrigen Temperaturen) ist es den SuS gestattet, die Unterrichtsräume des dann folgenden Unterrichts aufzusuchen. Die Fenster der Unterrichtsräume bleiben geöffnet. Flure und Treppenhaus stehen als Pausenraum auch dann nicht zur Verfügung.

Freistunden und individuelles schulisches Arbeiten

  • Für die Freistunden (nicht Pausen) stehen Arbeitsplätze an folgenden Orten/Räumen zur Verfügung:
    • in den Arkaden vor den Biologieräumen,
    • in den Lichthöfen im 2. und 3. Stock,
    • in der Cafeteria
    • Lernzentrum ( Nutzung nur mit Anmeldung, nähere Informationen im Schulportal)
  • Es dürfen sich jeweils nur so viele Personen an den genannten Orten aufhalten, wie offensichtlich für diesen Zweck Stühle bereitgestellt werden. Zusätzliche Plätze dürfen ausdrücklich nicht eingerichtet werden.

Unterricht und Unterrichtsräume

  • Die Türen des Schulgebäudes und der Klassenräume bleiben (soweit möglich) geöffnet.
  • Im Rahmen des Unterrichts muss alle 15 Minuten für drei bis fünf Minuten gelüftet werden (Stoßlüftung). Die Kursleiterinnen und Kursleiter sind verantwortlich, dass die Fenster nach einem Unterrichtsblock (in der Regel folgt eine Pause) vollständig geöffnet werden. Sie werden erst wieder zu Beginn des nächsten Unterrichts geschlossen.
  • Partner- und Gruppenarbeit im Rahmen der Klasse (z.B. zur Durchführung von naturwissenschaftlichen Experimenten) ist möglich, dabei sind die Zugehörigkeiten der SuS zu den Gruppen zu dokumentieren und möglichst beizubehalten.
  • Die Tische in den Unterrichtsräumen bleiben in einer von der Tutorin oder dem Tutor aufgestellten Formation. Den SuS ist eindeutig ein bestimmter Platz in einem bestimmten Unterrichtsraum zuzuordnen und ggf. nachzuvollziehen.
  • Während des Unterrichts dürfen die Schüler*innen die Klassen nur einzeln verlassen, um auf die Toilette zu gehen (wie bei Klausuren).
  • Mit Unterrichtsschluss verlassen die Schüler*innen unverzüglich das Schulgelände. Ausnahme: schulisches Arbeiten.

Dieser Hygieneplan ist Bestandteil der Schulordnung. Die Nichteinhaltung kann mit einer pädagogischen Maßnahme oder einer Ordnungsmaßnahme geahndet werden.