LRS

Informationen zur Gewährung von Nachteilsausgleich wegen besonderer Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben in der gymnasialen Oberstufe und zum Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren an der Max-Beckmann-Schule
(Stand: 1.8.2022)

Rechtsgrundlage

Nachteilsausgleich gemäß VOGSV vom 19.8.2011, § 7; Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung gemäß VOGSV §§ 42 – 44.

Grundsatz

Eine Fortsetzung der Fördermaßnahmen, die wegen besonderer Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben in der Sekundarstufe I ergriffen wurden, stellt in der gymnasialen Oberstufe grundsätzlich eine Ausnahme dar.
Eine (durchgängig) erfolgte Förderung in der Sekundarstufe I ist dabei neben dem Vorliegen eines „besonders begründeten Ausnahmefalls“ Voraussetzung für die Genehmigung,
der Antrag ist zu Beginn des Besuchs der gymnasialen Oberstufe, also mit dem Eintritt in die Einführungsphase, über die Schulleitung an das staatliche Schulamt (SSA) zu stellen.

Direkt zum Antragsverfahren Erstantrag

Genehmigt das SSA grundsätzlich die Fortsetzung der Fördermaßnahmen in der Sekundastufe II, muss deren konkrete Umsetzung halbjährlich bei der Klassenkonferenz beantragt
und durch diese beraten werden.

Direkt zum Antragsverfahren Folgeantrag

Soll auch im Abitur ein Nachteilsausgleich gewährt werden, ist dieser gesondert zu beantragen.

Direkt zum Antragsverfahren Abitur

Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleich

Im Vordergrund der Fördermaßnahmen in der Sekundarstufe II stehen die inner- und außerschulische Förderung, in schweren Fällen besteht auch die Möglichkeit,
einen Nachteilsausgleich bis hin zum Notenschutz zu gewähren.

Für alle Schüler*innen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben bietet die MBS im Rahmen der Deutsch-Lernlabore in der Einführungsphase sowie in jahrgangsübergreifenden
Kursen in der Qualifikationsphase Förderunterricht an. Darüber hinaus erhalten die meisten dieser Schüler*innen für jede Klausur ca. 30 Minuten zusätzliche Korrekturzeit,
die genutzt werden kann, um (mit Bleistift!) den Klausurtext auf sprachliche Richtigkeit Korrektur zu lesen. Ob diese Korrekturzeit in allen Fächern oder nur in den
deutschsprachigen Fächern gewährt wird, entscheidet die Klassenkonferenz nach Beratung im Einzelfall.

In besonders schweren Fällen kann zusätzlich zu dieser Korrekturzeit ein „Notenschutz“ gewährt werden. Dabei fließen die Rechtschreibfehler nicht in die schriftliche
Leistungsbewertung mit ein. Fehler in der Zeichensetzung sowie Grammatikfehler werden dagegen auch weiterhin gezählt.
Eine solche „Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung“ wird gemäß §43 (2) VOGSV in den Halbjahreszeugnissen und ggf. auch im Abiturzeugnis vermerkt,
sofern Notenschutz in mindestens einem Halbjahr der Qualifikationsphase gewährt wurde.

Für die schriftlichen Abiturprüfungen wird nach §31 (2) OAVO kein Notenschutz gewährt!

Antragsverfahren

Nachfolgend finden sich Fahrpläne für die verschiedenen Antragsverfahren für Erstantrag,
Folgeantrag und Abitur.

Erstantrag

Ablauf der Antragsstellung an der MBS zu Beginn der Einführungsphase:

erste Schulwoche Identifikation der Lernenden mit bestehenden Schwierigkeiten im Bereich Lesen und Rechtschreiben
vierte Schulwoche Erstellen eines individuellen Fähigkeitenprofils der identifizierten Lernenden durch LRS-Beauftragte
spätestens Freitag vor den Herbstferien ggf. Abgabe des Antrags auf Fortsetzung der Fördermaßnahmen im Sekretariat (Fach „LRS“)
Ende November 

 

Beratung der Klassenkonferenz über den Antrag auf Fortsetzung der Fördermaßnahmen, Formulieren einer Empfehlung an das staatliche Schulamt auf der Grundlage des bisherigen Eindrucks
im Anschluss Weitergabe der Anträge an das SSA durch die LRS-Beauftragten, zusammen mit  

  • Schülerakte
  • ggf. aktuellem externen fachlichem Gutachten
  • aktuellem Fähigkeitenprofil
  • Stellungnahme der LRS-Beauftragten, der Klassen- und der Deutschlehrkraft

Folgeantrag

Ablauf der Antragsstellung an der MBS zu Beginn jedes Halbjahres ab E2, sofern das SSA die Fortsetzung der Fördermaßnahmen grundsätzlich genehmigt hat:

ca. 4-6 Wochen vor dem Ende des laufenden Halbjahres Ausgabe des Formulars für den Folgeantrag über die Klassenlehrkraft (alternativ: Dateispeicher)
spätestens Mittwoch in der zweiten Woche vor dem Ende des Halbjahres Abgabe 

  • des ausgefüllten Folgeantragsformulars im Sekretariat (Fach „LRS“)
  • bei Anträgen für Q2/Q4 zusätzlich: von drei Klausuren (Deutsch, fortgeführte Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaft)
im Anschluss
  • Abstimmung der Klassenkonferenz
  • Entscheidung der LRS-Beauftragten auf Grundlage der Empfehlung der Klassenkonferenz

Wichtig: Für eine positive Entscheidung ist es wichtig, dass die genehmigten Angebote im vorherigen Halbjahr auch wahrgenommen wurden,
dass also beispielsweise am Förderunterricht teilgenommen wurde oder bei Notenschutz dennoch die Korrekturzeit genutzt wurde.

Abitur

Bei der Meldung zum Abitur zu Beginn von Q4 erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrkraft ein Formular, mit dem Sie einen Nachteilsausgleich für die Abiturprüfungen beantragen können.

Für die schriftlichen Abiturprüfungen kann kein Notenschutz gewährt werden!

Hier geht es zu den LRS-Antragsformularen