Schulbetrieb ab Montag, 07. 06. 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Schülerinnen, Schüler und Eltern!

Wie ganz aktuell der Webseite des Hessischen Ministeriums für Gesundheit und Soziales zu entnehmen ist, gilt ab morgen, Mo., 07.06.2021 für Frankfurt die Stufe 2 gem. Schreiben des Kultusministers vom 12.05.21. Das bedeutet, dass an den Frankfurter Schulen für a l l e Jahrgänge der Wechselunterricht aufgehoben wird und wieder durchgängig Präsenzunterricht stattfindet. Über diese Nachricht freue ich mich sehr. Beachten Sie dabei aber bitte, dass für den Unterricht und den Schulbetrieb die Hygienebestimmungen für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ gem. Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (Stufe 2) vom 01.09.2020 gelten.

Wie bereits in meinem Schreiben vom 24.05.21 angekündigt heißt das für die Max-Beckmann-Schule ab Mo., 07.06.2021:

E2 und Q2: Stundenplanmäßiger Präsenzunterricht für alle ab Mo., 07.06.2021.

Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

Einhalten des Mindestabstands von 1,5m im Schulgebäude und auf dem Außengelände nicht jedoch im Unterricht.

Testpflicht: Am Präsenzunterricht kann nur teilnehmen, wer den Nachweis eines höchstens 72-Stunden zurückliegenden negativen Covid-2-Antigen-Schnelltests erbringen kann (oder bereits nachweislich den vollständigen Impfschutz besitzt bzw. bereits nachweislich an Covid-19 erkrankt war und seit der Genesung maximal 6 Monate vergangen sind). Beachten Sie bitte die Informationen zur Durchführung der Covid-2-Antigen-Selbsttests in der Schule im Dateispeicher des Schulportals (Für alle SuS>Infos für alle Jahrgänge>Corona-Selbsttests). Dort finden Sie auch den Raum- und Aufsichtsplan zur Durchführung der Selbsttests in der nächsten Woche. Beachten Sie weiterhin auch die Hygieneregeln gemäß unseres schulischen Hygieneplans (siehe Dateispeicher des Schulportals, insbesondere auch zum Einnehmen von Mahlzeiten in der Schule und zu Maskenpausen auf dem Außengelände). Auch die Regelungen für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppegehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben, gelten weiter.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Stripp, Schulleiter