Ab Mittwoch, 12.05.2021: Wechselunterricht auch für die E-Phase!

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase, sehr geehrte Eltern!

Aufgrund fallender Inzidenzzahlen im Frankfurter Stadtgebiet hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration für die Stadt Frankfurt am Main zum Mittwoch, 12.05.2021, die Maßnahmen der Stufe II (Inzidenz über 165) aufgehoben. Ich freue mich sehr, dass aufgrund dieser Regelung nun endlich auch wieder Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 möglich ist, wenngleich auch vorerst nur in Form des Wechselmodells. So sehen es die im Schreiben des Hessischen Kultusministers vom 23.04.2021 festgelegten Regelungen der Stufe I (Inzidenz von 100-165) vor.

Wechselunterricht auch für die E-Phase ab Mi. 12.05.2021

Gemäß Beschluss der Gesamtkonferenz setzten wir den Wechselunterricht an der Max-Beckmann-Schule im wöchentlichen Wechsel von A- und B-Wochen um. Da wir aktuell (für die Q2) eine B-Woche haben, startet der Präsenzunterricht in der Einführungsphase am Mittwoch, 12.05.2021 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der B-Gruppen. Am Do. 13.05. und Fr. 14.05.2021 ist wegen des Feiertags und eines beweglichen Ferientags unterrichtsfrei für alle. In der Woche vom 17. – 21. 05.2021 findet dann Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der A-Gruppen statt, während die B-Gruppen im Rahmen des Distanzunterrichts beschult werden. Die Gruppeneinteilungen finden Sie ab Di.11.05.21, 13:00 Uhr, im Schulportal unter Schule>Dateispeicher>Für alle SuS>E2 Pläne>Gruppeneinteilungen.

Der Unterricht erfolgt gemäß aktuellem Stundenplan. Nähere Informationen zur Durchführung von Klausuren erhalten Sie von mir rechtzeitig in einem gesonderten Schreiben. Gehen Sie jedoch schon jetzt davon aus, dass die Anzahl der zu schreibenden Arbeiten reduziert wird und jede Schülerin und jeder Schüler zunächst einmal am Präsenzunterricht teilgenommen haben soll, bevor in diesem Fach eine Klausur stattfinden kann.

CoV-2-Antigen-Selbsttests

Beachten Sie bitte, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen kann, wenn sie bzw. er den Nachweis eines maximal 72 Stunden zurückliegenden negativen CoV-2-Antigen-Tests vorlegt. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines Bürgertestzentrums oder im Rahmen der Teilnahme an einem Selbsttest unter Aufsicht in der Schule erbracht werden. Die Selbsttests in der Schule finden in der Regel montags und mittwochs statt.

Nähere Informationen zu den Selbsttests finden Sie im Dateispeicher des Schulportals unter Schule>Dateispeicher>Für alle SuS>Infos für alle Jahrgänge>Corona-Selbsttests. Bitte bringen Sie als Schülerin bzw. Schüler unbedingt am Mi.12.05.2021 die von Ihren Eltern unterschriebene Einwilligungserklärung (siehe Dateispeicher) zur Durchführung der Selbsttests mit. Wenn Sie über keinen Drucker verfügen und noch nicht volljährig sind, benötigen wir eine formlose Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Ohne diese Erklärung können Sie am Mittwoch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Da am Mittwoch in der 1./2. Stunde ein gemischtes Kursband liegt, die Selbsttests aber aus organisatorischen Gründen im Klassenverband durchgeführt werden sollen, beginnt der Unterricht am Mi.12.05.2021 ausnahmsweise in der 3. Stunde (Ausnahme Klasse 11h bereits 1./2.Std.). Die Durchführung der Selbsttests findet bereits pünktlich (!!) um 9:00 Uhr gemäß Sonderplan statt (siehe Dateispeicher>Für alle SuS>Infos für alle Jahrgänge>Corona-Selbsttests).

Mit freundlichen Grüßen

Harald Stripp, Schulleiter