Die Organisation des Schulbetriebs nach den Osterferien im Überblick

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern!

Im Folgenden möchte ich Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über die für unsere Schule relevanten Vorgaben zur Organisation des Schulbetriebs nach den Osterferien geben. Der Presseerklärung des Ministeriums ist zu entnehmen, dass diese Beschlüsse, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen, für die nächsten vier Wochen gelten sollen. Weitere Information dazu finden Sie wie gewohnt im Dateispeicher des Schulportals.

  • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden weiterhin im Rahmen des Distanzunterrichts gemäß der Ihnen bekannten Vorgaben und Regelungen beschult.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 2 findet Präsenzunterricht unter Beachtung der Abstandsregeln statt. Dieser soll aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens an unserer Schule wie bereits vor den Ferien im Rahmen eines Wechselmodells mit A- und B-Wochen umgesetzt werden.
  • An Abiturprüfungstagen mit vielen Prüflingen kann die Q2 ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden (Studientage). Dies wird an unserer Schule am 22.3., 23.03. und 04.05.2021 der Fall sein aufgrund der an diesen Tagen benötigten hohen Anzahl an Prüfungsräumen und –aufsichten.
  • Die schriftlichen Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Beachten Sie als Abiturientinnen und Abiturienten bitte die im Dateispeicher des Schulportals veröffentlichen Hinweise zum Ablauf der Prüfungen.
  • Testpflicht: Alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen den Nachweis eines höchstens 72 Stunden zurückliegenden negativen COVID19-Antigen-Testergebnisses vorlegen. Dieser Nachweis kann durch Inanspruchnahme des kostenfreien Bürgertest (außerhalb der Schule) oder durch Teilnahme an einem in der Schule organisierten Selbsttests erfolgen.
  • Für die Inanspruchnahme des schulischen Selbsttestangebots ist vorab die Abgabe einer Einwilligungserklärung erforderlich. Die Test-Kits werden vom Land Hessen zur Verfügung gestellt. Wer keinen Testnachweis vorlegen kann bzw. nicht am Selbsttest in der Schule teilnimmt, muss das Schulgelände umgehend verlassen und wird im Rahmen des Distanzunterrichts beschult. Alternativ kann auch vorab eine schriftliche Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht erfolgen. Entsprechende Vordrucke bzw. Musterschreiben werden noch vom Ministerium veröffentlicht.
  • Wir haben für die Max-Beckmann-Schule bereits einen Ablaufplan zur Durchführung der Selbsttests an unserer Schule entwickelt, der allerdings noch mit dem Schulleitungsteam und dem Personalrat abgestimmt werden soll. Nähere Informationen zum Testlablauf an der MBS erhalten Sie von mir am Fr. 16.04.2021 in einem gesonderten Schreiben.
  • Den Abiturientinnen und Abiturienten soll die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Selbsttest in der Schule vor Prüfungsbeginn gegeben werden. Hierzu erwarten wir aber aus Wiesbaden noch die angekündigten Richtlinien.

Harald Stripp, Schulleiter