Informationen für die Q4

Sehr geehrte Abiturientinnen und Abiturienten,

mittlerweile liegen weitere Regelungen aus dem Kultusministerium für die Q4 vor (Erlass vom 22.04.2020), über die ich Sie in diesem Schreiben kurz informieren möchte.

Wie in meinem Schreiben vom 21.04.2020 bereits angekündigt, ist eine Wiederaufnahme des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Q4 nicht mehr vorgesehen. Daraus folgt unmittelbar, dass auch alle noch ausstehenden Klausuren einschließlich individueller Nachschreibearbeiten nicht mehr stattfinden können.

Daher muss die Notengebung in der Q4 auf Grundlage der bis zum 13.03.2020 gezeigten Leistungen erfolgen. Hausarbeiten (z.B. Referate und praktische Arbeiten in Kunst), die in angemessenem Vorlauf zum 16.03.2020 gestellt wurden, können noch bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden, wenn eine Übergabe auch ohne persönlichen Kontakt zu den Lehrkräften möglich ist (z.B. per Mail oder durch Dritte im Sekretariat.

Auf keinen Fall ist es jedoch möglich, jetzt noch Sonderleistungen anzufertigen, um die Note zum Beispiel zu verbessern. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden bei der Notengebung natürlich beachten, dass Ihnen aus Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben, kein Nachteil entsteht – zum Beispiel, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung vor dem 13.03.20 in mehreren Stunden nicht am Unterricht teilnehmen oder Klausuren nicht schreiben konnten.

Auch nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Q2 ab 27.04.2020 kommt der Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln weiterhin eine große Bedeutung zu, um das Ansteckungsrisiko für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sehr weitgehend zu minimieren. Daher sind für Sie als Abiturientinnen und Abiturienten leider weder die Bekanntgabe und Erläuterung derHalbjahresnoten noch die Bekanntgabe der schriftlichen Abiturergebnisse Face-to-Face möglich. Wir beraten aktuell noch über alternative Lösungen für die Notenbekanntgabe auf digitalem oder telefonischem Weg, die sowohl den Vorgaben des Datenschutzes als auch Ihrem berechtigten Bedürfnis nach Austausch und Beratung genügen. Über das von uns beschlossene Verfahren werde ich Sie bis spätestens Donnerstag, 30. 04. 2020, informieren.

Leider ist es aus den gleichen Gründen auch nicht möglich, Vorbereitungstreffen in den Fächern der mündlichen Prüfung durchzuführen. Stattdessen wird der Austausch zwischen den Prüflingen und Prüfer/innen zur weiteren Prüfungsvorbereitung ebenfalls unter Verwendung moderner Kommunikationsmittel organisiert. Wenn Sie mit Ihren Prüferinnen und Prüfern Kontakt aufnehmen möchten, finden Sie im „Dateispeicher“ des Schulportals die Mailadressen der Lehrkräfte. Die mündlichen Abiturprüfungen werden unter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln in dem geplanten Zeitraum stattfinden.

Ich wünsche Ihnen, dass es Ihnen auch unter diesen besonderen Umständen gut gelingt, sich erfolgreich auf die noch bevorstehenden Prüfungen vorzubereiten. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen und Angelegenheiten rund um die Schule und das Abitur (und darüber hinaus) weiterhin an Ihre Tutorinnen und Tutoren. Auch mich können Sie bei Beratungsbedarf über meine Mailadresse gerne kontaktieren.

Herzliche Grüße

Harald Stripp, Schulleiter