(Corona-)Information zum Schulstart nach den Ferien

Sehr geehrte Schülerinnen, Schüler und Eltern!

Sicherlich haben Sie die Entwicklung des Infektionsgeschehens in den letzten beiden Wochen gerade auch in Frankfurt sehr aufmerksam verfolgt. Im Folgenden möchte ich Ihnen unser an die aktuelle Pandemieentwicklung und die herbstlichen Witterungsverhältnisse angepasstes schulisches Hygienekonzept vorstellen.

Grundsätzlich kommt der Beachtung der bekannten und bewährten Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin eine unverändert hohe Bedeutung zu:

1. Ein regelmäßiges und gründliches Waschen und Desinfizieren der Hände, insbesondere nach dem Betreten des Gebäudes, nach dem Benutzen der Toiletten und vor dem Essen.

2. Das nachweislich wirksamste Mittel, eine Ansteckung zu vermeiden, ist das konsequente Beachten des Mindestabstands zu anderen von 1,5 Metern (auch im Freien).

3. Überall dort, wo dies nicht möglich ist, kann das Infektionsrisiko deutlich reduziert werden, wenn alle Kontaktpersonen ihren Mund-Nase-Schutz tragen.

4. Untersuchungen in Schulen haben gezeigt, dass in Unterrichtsräumen bei geschlossenen Fenstern und Türen je nach Gruppengröße bereits nach 8 Minuten ein mit Blick auf das Ansteckungsrisiko bedenklicher CO2-Gehalt in der Raumluft erreicht werden kann. Dem kann nur durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften entgegengewirkt werden.

Wenn alle die oben genannten Regeln konsequent beachten, können wir das Infektionsrisiko in der Schule wirksam reduzieren. Sie schützen damit nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch die Ihrer Familie, Freunde und Lehrkräfte. Und Sie tragen ganz wesentlich dazu bei, dass wir verhindern können, den Präsenzunterricht für einzelne Lerngruppen oder die ganze Schule vorübergehend wieder aussetzen zu müssen.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt auch die folgenden Regelungen:

Maskenpflicht:

Unser bisheriges Gebot, auch im Unterricht auf das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu achten, hat sich dahingehend bewährt, dass an der Max-Beckmann-Schule nachweislich keine Infektionen stattgefunden haben. Außerdem konnte dadurch bislang verhindert werden, dass Lerngruppen für vierzehn Tage vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden mussten.

Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus bis Ende Oktober wieder eine allgemeine Masken-pflicht an den Schulen angeordnet. Das bedeutet:

– Im Unterricht (auch bei Kursarbeiten), im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nun bis zum 31.10.20 zwingend vorgeschrieben.

– Die Masken dürfen nur zum Essen und Trinken abgenommen werden.

– Ausnahmen von dieser Maskenpflicht sind in den nächsten zwei Wochen nur aus nachweislich gesundheitlichen Gründen möglich.

– In den ausgewiesenen Freiflächen auf dem Schulhof und der Dachterrasse können die Masken abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m gewährleistet ist (Beschluss der Schulkonferenz).

– Auf den Zuwegungen zum Schulgebäude müssen die Masken aber immer getragen werden!

Lüftung

Mit sinkenden Außentemperaturen ist einer Dauerlüftung des Schulgebäudes nicht mehr möglich. Eine ausreichende Belüftung der Unterrichtsräume soll nach den Herbstferien daher auf folgende Weise gewährleistet werden:

– Alle 15 Minuten Stoßlüften für jeweils 3 Minuten (Öffnen der Fenster und Türen).

– In den großen Pausen und nach der 6. Stunde Stoßlüften und Querlüften (bei offenen Raumtüren). Die Außentüren des Schulgebäudes werden dazu ebenfalls geöffnet.

– Bitte beachten Sie daher, dass warme Kleidung für die Lüftungsphasen bei kälteren Außentemperaturen unabdingbar ist.

Sitzordnung:

Um Infektionsketten nachverfolgen zu können, ist eine gleichbleibende Sitzbelegung im Unterrichtsraum wichtig. Bitte nehmen Sie daher stets (im Klassen- wie im Kursunterricht) jeweils ihren festen Sitzplatz ein.

Pausen und Freistunden:

In den Pausen sollten sie das Gebäude möglichst verlassen, um frische Luft zu schnappen und die Masken (wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann!) auch einmal abnehmen zu können. Bei Regen und Schnee ist der für die folgende Stunde vorgesehene Unterrichts-raum zügig aufzusuchen.

– Vermeiden Sie beim Betreten und Verlassen des Gebäudes Ansammlungen in den Fluren und Treppenhäusern. Halten Sie sich beim Gehen im Gebäude immer rechts („Rechtsverkehr“), um allzu enge Kontakte mit anderen zu vermeiden.

– Für die Freistunden und zum Essen und Trinken werden wir weitere Räume im Schulgebäude vorbereiten. In den Arkaden vor der Biologiesammlung im 1.OG sowie in den Lichthöfen im 2. und 3. OG sollen Stillarbeitsplätze an Einzeltischen eingerichtet werden. Teile der Cafeteria und des Foyers werden so gestaltet, dass sie zum Einnehmen von Mahlzeiten unter Wahrung der Abstandsregeln genutzt werden können. Die Anzahl der Nutzer ist aber auf die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden Sitzplätze beschränkt.

– Schulbibliothek und Lernzentrum können weiterhin nach Voranmeldung genutzt werden (Informationen dazu finden Sie im Dateispeicher des Schulportals).

– Außerdem ist geplant die Gymnastikhalle als Aufenthaltsraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es aber noch der Absprache mit den Vereinen, die die Halle nach Unterrichtsschluss nutzen.

Hinweis zur Umsetzung alternativer Modelle eines gemischten Präsenz-/Distanzunterrichts

Das Kultusministerium hat mit Erlass vom 09.10.2020 Schulen auch die Möglichkeit eröffnet, bis zu 25% des Regelunterrichts durch digital-gestützten Distanzunterricht zu ersetzen. Eine mit Blick auf die Reduzierung des Infektionsrisikos wirklich wirksame, durchgehende Begrenzung der Lerngruppen im Präsenzunterricht auf max. 15 Personen (zwecks Gewährleistung des Mindestabstands) ist mit dieser Vorgabe allerdings nicht möglich. Zudem ist das Antragsverfahren sehr aufwendig und für die Schulen sicherlich nicht kurzfristig (z.B innerhalb von zwei Wochen) umzusetzen. Gleichwohl werden wir eine Umsetzung der Vorgaben mit Blick auf die digitale Unterrichtsentwicklung an unserer Schule prüfen.

Mit freundlichen Grüßen Harald Stripp (Schulleiter)